Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen.

1. Geltungsbereich und Zielgruppe

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Stone Bridge GmbH, Oberdeggenbach 61, 84069 Schierling (nachfolgend „Stone Bridge“ oder „wir“) und ihren Kunden über die Nutzung von StudioPartner und die damit verbundenen Leistungen.

Unsere Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

2. Vertragsgegenstand

Stone Bridge stellt mit StudioPartner eine cloudbasierte Software-as-a-Service-Lösung für Fitness- und Gesundheitsstudios zur Verfügung. KI-gestützte Agenten kommunizieren über digitale Kanäle wie WhatsApp, RCS, E-Mail, Telefon oder vergleichbare Dienste mit Interessenten und Mitgliedern des Kunden, beantworten Anfragen und automatisieren Prozesse.

StudioPartner besteht aus einzeln buchbaren Fähigkeiten (Partner für die Verwaltung, Hunter für die Neukundengewinnung, Farmer für die Mitgliederbindung), Zusatzmodulen, einer Telefonanlage mit optionalen Endgeräten und einer Mitglieder-App. Der Leistungsumfang je Standort ergibt sich aus der Bestellübersicht und der Auftragsbestätigung.

Gegenstand des Vertrags ist die Bereitstellung der Software im jeweils vereinbarten Funktionsumfang sowie die ausdrücklich bestellten Dienstleistungen nach Abschnitt 5, nicht jedoch ein bestimmter wirtschaftlicher oder operativer Erfolg.

3. Vertragsschluss

3.1 Bestellung über die Website

Der Kunde stellt seine Bestellung im Konfigurator auf unserer Website zusammen. Vor dem Absenden zeigt die Bestellübersicht alle gewählten Leistungen, Preise und Vertragsdetails. Dort kann der Kunde seine Angaben prüfen und berichtigen.

Mit dem Absenden der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Vertragsschluss ab. Der Vertrag kommt zustande, sobald wir das Angebot durch Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen oder die Leistung freischalten.

3.2 Mehrere Standorte

In einer Bestellung kann der Kunde bis zu zehn Standorte mit jeweils eigener Konfiguration bestellen. Laufzeit, Zahlweise und Vertragsstart gelten für alle Standorte einer Bestellung gleich.

Vertragspartner ist der bestellende Kunde. Gibt er für einzelne Standorte ein anderes Unternehmen als Rechnungsempfänger an, erhält dieses die Rechnungen für den jeweiligen Standort und erteilt dafür ein eigenes Zahlungsmandat. Der Kunde bleibt für die Zahlung verantwortlich.

3.3 Angebote für größere Vorhaben

Für mehr als zehn Standorte oder individuelle Anforderungen kann der Kunde über die Website ein Angebot anfordern. Die Anfrage ist unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit der Annahme eines individuellen Angebots zustande.

4. Leistungsumfang und Abgrenzung

4.1 Bereitstellung der Software

Ab dem Vertragsstart wird dem Kunden der Zugang zur Software zur Verfügung gestellt. Die Nutzung ist während der Vertragslaufzeit möglich.

4.2 Keine Erfolgsgarantie

Stone Bridge schuldet keinen bestimmten Erfolg, insbesondere keine Garantie für:

  • Umsätze,
  • Buchungen,
  • Terminquoten,
  • Antwortraten,
  • Kundenzufriedenheit oder
  • wirtschaftliche Ergebnisse.

5. Einrichtung und Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Grundsatz

Der Kunde ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Einrichtung der für die Nutzung von StudioPartner erforderlichen Systeme und Voraussetzungen, soweit dieser Abschnitt nichts anderes regelt.

5.2 Mitgliederverwaltung

Nutzt der Kunde eine bestehende Mitgliederverwaltung, ist er dafür verantwortlich, dass sie so eingerichtet ist, dass eine technische Anbindung und Nutzung von StudioPartner möglich ist.

Die hierfür erforderlichen Informationen ergeben sich aus den jeweils gültigen Aktivierungsrichtlinien, die dem Kunden bereitgestellt werden.

5.3 Kommunikationskanäle

Der Kunde ist verantwortlich für die korrekte Einrichtung, Bereitstellung und Funktionsfähigkeit der genutzten Kommunikationskanäle, insbesondere:

  • WhatsApp (inkl. erforderlicher Konten, Freigaben und Richtlinien),
  • RCS,
  • E-Mail,
  • sonstige angebundene Kanäle.

Stone Bridge übernimmt keine Gewähr für die dauerhafte Verfügbarkeit oder Regelkonformität externer Plattformen oder Anbieter.

5.4 Experten-Einrichtungsservice

Zu jeder Bestellung gehört je Standort der Experten-Einrichtungsservice. Er umfasst je nach Zahl der gebuchten Fähigkeiten zwei, drei oder vier Stunden persönliche Begleitung sowie die Teilnahme an Webinaren. Der Umfang ergibt sich aus der Bestellübersicht.

Im Rahmen des Einrichtungsservice unterstützen wir den Kunden bei Konfiguration, Datenpflege, Einstellungen und Freigaben. Darüber hinaus stehen Service-Calls, Videoanleitungen und Dokumentationen zur Verfügung. Eine vollständige Einrichtung durch Stone Bridge ist nicht geschuldet, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

5.5 Datenimport

Bestellt der Kunde den Datenimport, übernimmt Stone Bridge Mitglieder, Verträge, Zahlungsdaten und Historie aus dem bisherigen System des Kunden. Der Kunde stellt dafür einen vollständigen Export bereit. Vor dem Go-live prüfen die Parteien gemeinsam die Vollständigkeit der übernommenen Daten.

5.6 Telefonanlage und Endgeräte

Die Nebenstellen der Telefonanlage werden monatlich nach der Staffel der Bestellübersicht berechnet.

Miete: Gemietete Endgeräte haben eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten, unabhängig von der Laufzeit der Software. Der Austausch bei einem Defekt ist inklusive. Endet der Mietvertrag vorzeitig, sind die Geräte zurückzugeben oder die ausstehenden Mietraten zu zahlen.

Kauf: Gekaufte Endgeräte gehen mit vollständiger Zahlung in das Eigentum des Kunden über. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate. Die Nebenstellen werden weiter monatlich berechnet.

Die Einrichtung der Telefonanlage durch einen Experten ist nicht Teil der Bestellung. Auf Wunsch übernehmen wir sie gesondert nach Aufwand zum Stundensatz der jeweils gültigen Preisliste.

6. Preise und Zahlungsbedingungen

6.1 Preise

Es gelten die Preise der Bestellübersicht zum Zeitpunkt der Bestellung. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Für Kunden mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union und gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gilt das Reverse-Charge-Verfahren.

6.2 Zahlweise und Abrechnung

Der Kunde wählt bei der Bestellung eine monatliche oder jährliche Zahlweise:

  • Monatlich: Die laufenden Entgelte werden monatlich im Voraus berechnet, jeweils zum Tag des Vertragsstarts.
  • Jährlich: Die laufenden Entgelte werden für jedes Vertragsjahr im Voraus berechnet. Dafür reduzieren sich alle monatlichen Entgelte, einschließlich der Telefonanlage, um 5 %.

Die Zahlung erfolgt per SEPA-Lastschrift oder Kreditkarte über den Zahlungsdienstleister Mollie B.V. Der Kunde erteilt dafür bei der Bestellung ein SEPA-Lastschriftmandat oder autorisiert die Belastung seiner Kreditkarte. Rechnungen erhält der Kunde elektronisch per E-Mail.

6.3 Einmalige Entgelte

Einmalige Entgelte, insbesondere für den Experten-Einrichtungsservice, den Datenimport sowie den Kauf und Versand von Endgeräten, sind mit der Bestellung sofort fällig.

6.4 Guthaben und automatische Aufladung

Die Nutzung der KI-Agenten wird je Standort über ein Guthaben abgerechnet. Verarbeitete Tokens werden mit 0,06 € je Token vom Guthaben abgezogen. Auch Telefongespräche werden über Tokens abgerechnet.

Ist das Guthaben aufgebraucht, wird es automatisch um den bei der Bestellung gewählten Betrag aufgeladen, erstmals mit der ersten Nachricht. Jede Aufladung wird bei ihrer Durchführung berechnet und über die hinterlegte Zahlungsart eingezogen.

Nicht verbrauchtes Guthaben wird bei Vertragsende nicht erstattet.

6.5 Rabattcodes, Aktionen und Gutschriften

Rabattcodes werden bei der Bestellung eingelöst. Ob und in welcher Höhe ein Rabatt gewährt wird, richtet sich nach den Bedingungen des jeweiligen Codes und ergibt sich aus der Auftragsbestätigung. Ein nachträgliches Einlösen und eine Barauszahlung sind ausgeschlossen.

Aktionspreise gelten für den bei der Bestellung angegebenen Zeitraum. Danach gilt der reguläre Preis, sofern nichts anderes angegeben ist. Vorteile aus Empfehlungen gelten nach den bei der Empfehlung genannten Bedingungen.

Wechselt der Kunde aus einem laufenden Vertrag mit einem anderen Anbieter, schreiben wir ihm gegen Nachweis dieses Vertrags die dort weiterlaufenden monatlichen Kosten für dessen Restlaufzeit gut, höchstens in Höhe der monatlichen Entgelte für die Software. Die Gutschrift wird mit den laufenden Entgelten verrechnet, eine Auszahlung ist ausgeschlossen.

6.6 Zahlungsverzug und Sperrung

Schlägt eine Zahlung fehl oder gerät der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt:

  • die Leistungen vorübergehend zu sperren,
  • den Zugang zur Software einzuschränken.

Bleibt die Zahlung trotz Mahnung aus, sind wir zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

7. Vertragslaufzeit und Kündigung

Der Kunde wählt bei der Bestellung eine Laufzeit von 12 oder 24 Monaten. Sie beginnt mit dem Vertragsstart, den der Kunde bei der Bestellung festlegt: sofort oder zu einem Datum bis zu drei Monate nach der Bestellung.

Wird der Vertrag nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils um 12 Monate.

Kündigungen bedürfen der Textform, zum Beispiel per E-Mail. Für gemietete Endgeräte gilt die Mindestlaufzeit nach Abschnitt 5.6.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

8. KI-Inhalte und Verantwortlichkeit

Die von StudioPartner generierten Inhalte stellen keine rechtliche, steuerliche, medizinische oder wirtschaftliche Beratung dar.

Der Kunde ist allein verantwortlich für:

  • die Überprüfung der Inhalte,
  • deren rechtliche Zulässigkeit,
  • deren sachliche Richtigkeit,
  • die Verwendung gegenüber Endkunden.

Stone Bridge haftet nicht für fehlerhafte, missverständliche oder unvollständige KI-Ausgaben.

9. Missbrauch und Sperrrecht

Bei Verstößen gegen:

  • gesetzliche Vorschriften,
  • diese AGB,
  • Richtlinien externer Plattformen (z. B. WhatsApp),

ist Stone Bridge berechtigt, die Leistungen sofort ganz oder teilweise auszusetzen oder zu beenden.

10. Haftung

Stone Bridge haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn oder indirekte Schäden ist ausgeschlossen.

11. Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

Alle Rechte an der Software, einschließlich:

  • Agent-Logiken,
  • Konfigurationen,
  • Workflows,
  • Prompts,
  • Dokumentationen,

verbleiben bei der Stone Bridge GmbH.

Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags.

12. Preisanpassungen

Für die Preise gilt je nach gewählter Laufzeit:

  • 12 Monate Laufzeit: Nach den ersten 12 Monaten erhöhen sich die Entgelte für die Software um 5 %. Telefonanlage und Endgeräte sind davon ausgenommen. Bei jährlicher Zahlweise gilt der Rabatt von 5 % auch auf den erhöhten Preis.
  • 24 Monate Laufzeit: Die Preise sind für 24 Monate garantiert. Eine Erhöhung ist in diesem Zeitraum ausgeschlossen.

Darüber hinaus ist Stone Bridge berechtigt, die Preise mit Wirkung für eine Verlängerung der Laufzeit anzupassen. Wir teilen dem Kunden die Anpassung spätestens vier Wochen vor Ablauf der Kündigungsfrist in Textform mit, damit er den Vertrag ordentlich zum Ende der Laufzeit kündigen kann. Ein darüber hinausgehendes außerordentliches Kündigungsrecht besteht nicht.

13. Datenschutz

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutzerklärung von Stone Bridge.

Soweit Stone Bridge im Rahmen der Leistungen personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO. Der Kunde erhält ihn nach Vertragsschluss.

14. Schlussbestimmungen

Diese AGB gelten für Bestellungen ab dem 14.09.2026. Für zuvor geschlossene Verträge gelten die bei Vertragsschluss vereinbarten Bedingungen fort.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Gerichtsstand für Kaufleute ist der Sitz der Stone Bridge GmbH.

Stand: 14.09.2026

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